In Hessen wurden Polizeibeamte verurteilt, weil sie in einer internen Chatgruppe derb über Kollegen herzogen. Bei rechtsextremen Inhalten sahen hessische Gerichte dagegen keinen Grund zur Strafverfolgung.
“Es muss einen geschützten Bereich geben, in dem man in einem kleinen Kreis von Vertrauten auch sehr explizite Meinungen zu Kollegen äußern und Frust loswerden kann, ohne dabei Angst haben zu müssen, dass der Staat anschließend mitliest.”
“…wenn man Beamter ist. Als Privatbürger steht man natürlich immer bei Allem unter Generalverdacht und sämtliche Chats müssen weiterhin ausgewertet werden. Hintertürgesetz wann?”
“…wenn man Beamter ist. Als Privatbürger steht man natürlich immer bei Allem unter Generalverdacht und sämtliche Chats müssen weiterhin ausgewertet werden. Hintertürgesetz wann?”