Bargeld gilt als anonymes Zahlungsmittel. Dabei ist anhand der Seriennummer durchaus ersichtlich, welche Routen Geldscheine nehmen. Die Infrastruktur zum Bargeld-Tracking wird immer weiter ausgebaut. Auch deutsche Sicherheitsbehörden nutzen sie für Ermittlungen.
Etwas Ähnliches wird ohnehin bei dem Beispiel der Taxifahrt zur Abtreibungsklinik passieren. Der Bezug des Geldscheins zu einer konkreten Taxifahrt wird nicht herzustellen sein, wenn nicht der Taxifahrer selbst den Schein beim Bezahlvorgang scannt. Für gewöhnlich landen die Einnahmen erst beim Taxiunternehmen und werden dann gesammelt zur Bank gebracht. Gibt der Taxifahrer den Geldschein jemand Anderem vorher als Wechselgeld, ist das Tracking hinfällig. Es ist somit nur bei Scheinen mit größerem Nennwert effektiv, da diese selten (50 €, 100 €) oder nie als Wechselgeld herausgegeben werden (200 € oder 500 €).