Die AfD ist mit ihrer Beschwerde vor Gericht gescheitert: Die Einstufung der Partei als rechtsextremistischer “Verdachtsfall” ist rechtskräftig. Das Verfahren um die Einstufung “gesichert rechtsextremistisch” läuft aber weiter.
Die AfD ist mit ihrer Beschwerde vor Gericht gescheitert: Die Einstufung der Partei als rechtsextremistischer “Verdachtsfall” ist rechtskräftig. Das Verfahren um die Einstufung “gesichert rechtsextremistisch” läuft aber weiter.
Das sind so die “Erfahrungswerte” des Verbotsverfahrens gegen die NPD.