Sobald die Staatsanwaltschaften im Einzelfall ihre Ermittlungen mit dem Ergebnis der Anklageerhebung abschließen oder eine Durchsuchung für erforderlich erachten, müssen sie hierfür eine Einzelgenehmigung auf dem Dienstweg, d.h. über Generalstaatsanwalt, Landesjustizministerium und Bundesjustizministerium, beim Bundestag beantragen.
Ich glaube das sind Einzelentscheidungen
https://www.bundestag.de/resource/blob/1087274/immunitaetsrecht.pdf