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Cake day: November 10th, 2024

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  • Eine Voraussetzung für Bürgergeld ist, dass man mindestens 3 h täglich arbeitsfähig ist - andernfalls wäre die Rentenversicherung zuständig.

    Theoretisch tut diese Forderung also nicht “alle anderen, die aus Gründen, wie körperlicher oder geistiger Versehrtheit oder Carearbeit Bürgergeld beziehen, gleich mit in den Topf schmeißen.” - weil sie, wenn sie nicht arbeiten könnten, nämlich gar keinen Bürgergeldanspruch haben. Carearbeit zählt auch nicht - ist ein Skandal, zur Zeit aber die Rechtslage.

    In der Praxis hast du natürlich recht, weil ein Großteil der Bürgergeldempfänger, die ich kenne, tatsächlich eigentlich Erwerbsunfähigkeitsrente kriegen müssten, diese aber nicht kriegen.

    Für die “echten” Bürgergeldempfänger - also die tatsäghlich arbeitsfähigen Langzeitarbeitsloesen - finde ich diese Forderung theoretisch sogar als Teil eines umfassenden Rehabilitationsprozesses wichtig - wer > 1 Jahr aus dem Arbeitsprozess raus ist, hat kaum Chancen, wieder rein zu kommen. Das Problem ist, das das die absolute Minderheit ist, weil unser Sozialsystem die, die auf es angewiesen sind, krank und arbeitsunfähig macht. Und wenn Schulz seine Idee mit Druck und Kürzungen durchsetzen will, macht er die letzten arbeitsfähigen Bürgergeldempfänger auch noch kaputt.